Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können persönliche Zuschüsse für Teilnahmebeiträge an Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit unter der Regelung, die allgemein unter dem Namen "Bildungspaket" in den Medien bekannt geworden ist, beantragt werden.
Für die Leistungsbeantragung nach "§28 SGB II - Bildung und Teilhabe", - so der offizielle Name - ist der Wohnort entscheidend, das heißt:
- Für Einwohner von Kaufbeuren ist die Stadt Kaufbeuren zuständig. Hier ist der Link zur Infoseite der Stadt Kaufbeuren:
Infoseite Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Stadt Kaufbeuren mit den entsprechenden Infoblättern und Anträgen zum herunterladen:
Bildung und Teilhabeleistung für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bildung und Teilhabeleistung für Bezieher von Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Für Einwohner von Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Ostallgäu ist das Landratsamt Ostallgäu zuständig. Hier der Link zu der Seite
"Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket)" des Landratsamtes Ostallgäu
(siehe auch rechts unter "Links")